Aktionsbestimmungen

Aktionsbestimmungen

I. HINTERGRUND

Die Redaktion des Brancheninformationsbriefs 'markt intern'-Spiele-Fachhandel des 'markt intern'-Verlags (nachfolgend 'markt intern') nimmt den am 1. Juni jedes Jahres stattfindenden Internationalen Kindertag seit 1998 zum Anlass, sich dafür zu engagieren, dass möglichst viele Kinder vor Ort rund um dieses Datum ein besonderes Spielerlebnis bekommen. Zu diesem Zweck bietet die Redaktion 'Spielwaren/Modellbau/Kreativ' jedes Jahr Tipps für Aktionen und Wettbewerbe, die von Spielwaren-Fachhändlern vor Ort durchgeführt werden, und fördert die Zusammenarbeit vor Ort mit Gewerbevereinen und Hobbyvereinen, z. B. bei Flugwettbewerben oder Modellbahnpräsentationen.

Von Anfang an beteiligten sich Markenhersteller aus der Spielwarenindustrie sowie Einkaufsverbände an der Aktion, indem sie teilnehmende Spielwaren-Fachhändler mit speziellen Aktionspaketen ausrüsten. Jahr für Jahr nehmen mehrere Hundert Spielwaren-Fachhändler dieses Angebot wahr und veranstalten ganztägige Kindertagspartys rund um den Aktionstag (nachfolgend KINDERTAG).

Für den schon traditionell gewordenen, erfolgreichen KINDERTAG rief 'markt intern' erstmalig im Jahr 2016 einen Aktionszeitraum aus. Den am KINDERTAG teilnehmenden Spielwaren-Fachhändlern wurde damit die Möglichkeit gegeben, den für sie passenden Aktionstag (oder mehrere Aktionstage!) auszuwählen.

Zur Unterstützung der teilnehmenden Fachhändler erstellte die mi+ consulting GmbH die GLÜCKSMOMENTE-Broschüre mit wertigen Angeboten und Informationen.

In Fortführung der erfolgreichen Aktionen seit dem Jahr 2017 findet der KINDERTAG in diesem Jahr im Aktionszeitraum vom 15. Mai bis zum 30. Juni 2024 statt (nachfolgend 'Aktionszeitraum').
Die Durchführung der Aktion liegt erneut in den Händen der mi+ consulting GmbH, was die Gestaltung des Aktionsheftes (GLÜCKSMOMENTE-Broschüre), weiteres Aktionsmaterial und die Website zur Aktion (www.mein-kindertag.de) anbelangt.

Durch die Vorgabe des Aktionszeitraums wird der Zusammenhang mit dem am 1. Juni stattfindenden Internationalen Kindertag gewahrt. Andererseits bleibt genug Flexibilität, um den jeweiligen Besonderheiten vor Ort (wie z.B. Firmenjubiläum, verkaufsoffener Sonntag oder Stadtfest) Rechnung zu tragen.

Für die Teilnahme am KINDERTAG sind die nachfolgenden Aktionsbestimmungen einzuhalten.


II. AKTIONSBESTIMMUNGEN

1. Teilnahme am KINDERTAG

1.1. Die Teilnahme am KINDERTAG ist jedem Spielwaren-Fachgeschäft erlaubt. Einzige Bedingung ist die Einhaltung der vorliegenden Aktionsbestimmungen.

1.2. Marketing-Materialien, die von der mi+ consulting GmbH für den KINDERTAG herausgegeben werden (wie z. B. GLÜCKSMOMENTE-Broschüre, Plakate, Dateien, Flyer), dürfen nur für die Zwecke des KINDERTAGES verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte, die Gewerbetreibende sind, weitergegeben und nicht entgeltlich veräußert werden. Nach Ablauf des Aktionszeitraums dürfen die Marketingmaterialien nicht mehr verwendet werden.


2. Gestaltung eigener Aktionen

2.1. Jedem am KINDERTAG teilnehmenden stationären Spielwaren-Fachgeschäft ist es erlaubt, eigene Aktionen, die mit dem Anliegen des KINDERTAGES verträglich sind, zu veranstalten. Kommerzielle Wett- und Glücksspiele sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Aktionen, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen (z. B. Spenden an gemeinnützige Einrichtungen).

2.2. Aktionen, die am KINDERTAG teilnehmende Spielwaren-Fachgeschäfte aus eigenem Antrieb veranstalten, stehen unter der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Spielwaren-Fachgeschäfts. Dazu gehören auch Aktionen, die im Zusammenhang mit eventuellen Rabatten/Einkaufsvorteilen in der GLÜCKSMOMENTE-Broschüre stehen. 'markt intern' steht Abonnenten des Informationsbriefs 'Spielwaren/Modellbau/Kreativ' gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Weder 'markt intern' noch die mi+ consulting GmbH übernehmen jedoch eine (Mit-)Verantwortung für die Durchführung der Aktionen durch die teilnehmenden Fachhändler.


3. Verwendung der GLÜCKSMOMENTE-Broschüre und der Grafiken mit dem Kindertagshelden Karlchen

3.1. Die Rechte an der GLÜCKSMOMENTE-Broschüre 'KINDERTAG – GLÜCKSMOMENTE im Spielwaren-Fachgeschäft' (nachfolgend 'GLÜCKSMOMENTE-Broschüre') liegen bei der mi+ consulting GmbH. Eine Vervielfältigung der Broschüre ist nur mit Zustimmung der mi+ consulting GmbH gestattet.

3.2. Die GLÜCKSMOMENTE-Broschüre darf nur unentgeltlich an Kunden und interessierte Besucher des teilnehmenden Spielwaren-Fachgeschäftes weitergegeben werden.

3.3. Vor der Weitergabe an Kunden und interessierte Besucher ist die GLÜCKSMOMENTE-Broschüre zu individualisieren, indem das teilnehmende Spielwaren-Fachgeschäft in dem dafür vorgesehenen Feld auf der letzten Seite seine vollständige Firmierung anbringt (Firmenstempel o. ä.).

3.4. Die mi+ consulting GmbH hat die Aktionsangebote mit den jeweiligen Markenherstellern abgeglichen. Deren grundsätzliche Lieferbereitschaft wurde für den Aktionszeitraum, wenn nicht im Einzelfall in der GLÜCKSMOMENTE-Broschüre anders angegeben, zugesichert. Die mi+ consulting GmbH haftet nicht für etwaige Lieferengpässe, die aufgrund besonderer Umstände oder durch Verschulden der Markenhersteller ggf. eintreten.

3.5. Fachhändler, die das Marketingpaket 'KINDERTAG' erworben haben, dürfen die von 'markt intern' oder mi+ consulting zur Verfügung gestellten Grafikdateien 'Karlchen' und seiner Freunde für eigene Aktionen im Sinn von Ziffer 2 und für eigenes Marketingmaterial rund um den KINDERTAG nutzen. Das Recht zur Nutzung erlischt mit dem Ende des Aktionszeitraums. Eine Veränderung der Grafiken bedarf der vorherigen Zustimmung von 'markt intern' oder mi+ consulting. Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.


4. Einsatz von Aktionspaketen

4.1. Anlässlich des KINDERTAGES stellen zahlreiche Hersteller Geschenkartikel zur Verfügung (nachfolgend 'Aktionspakete'), für deren Zuleitung an interessierte Spielwaren-Fachhändler 'markt intern' Sorge trägt. Für den KINDERTAG wird es Aktionspakete aus den Segmenten Modellbahn, Modellbau sowie Spielzeug geben. Die Bestellbeilage finden Sie auf www.markt-intern.de/mein-kindertag!

4.2. Alle am KINDERTAG teilnehmenden Spielwaren-Fachhändler können sich bei 'markt intern' um Aktionspakete bewerben, indem sie ihre Wünsche wie folgt angeben:
1 = dringend gewünscht, 2 = sehr gewünscht, 3 = gewünscht und 4 — 8 = Alternativen.
'markt intern' leitet die Wünsche an die jeweiligen Hersteller weiter, die daraufhin den Versand direkt an die Spielwaren-Fachhändler bewirken. Falls die Zahl der gewünschten Aktionspakete das Angebot übersteigt, trifft 'markt intern' eine Auswahl unter Billigkeitsgesichtspunkten.

4.3. Für den Zweck der Zusendung der Aktionspakete übermittelt 'markt intern' ggf. Adress- und Lieferdaten an die jeweiligen Hersteller. Eine Übermittlung dieser Daten an sonstige Personen oder Unternehmen erfolgt nicht.

4.4. Für die Verwendung der Aktionspakete gilt Ziffer 1.2. entsprechend.

III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere der Aktionsbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die Bestimmungen im Übrigen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem mit dem KINDERTAG verbundenen Regelungszweck am nächsten kommt.

Für diese Aktionsbestimmungen gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Aktionsbestimmungen ist Düsseldorf.